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Urheberverletzungen durch KI-Anbieter

Auf der Mitgliederversammlung der VS-NRW am 22. März in Köln haben wir auch einen Antrag zum Thema KI diskutiert. Er war von einem Mitglied des VS-Köln gestellt und dann von der Versammlung beschlossen worden. Es geht darum, wie wir uns als Autorinnen und Autoren zur eigenen aber auch Nutzung von Anbietern und Verwerten von KI stellen. Die Thematik soll ausführlich auf dem nächsten VS-Bundeskongress diskutiert werden.

Am Dienstag erreichte uns eine Information des VS-NRW mit folgendem Wortlaut:

„Liebes Mitglied,

Generative KI und das Training. Sind deine Bücher dabei?

The Atlantic hat auf seiner Homepage einen Artikel über das unfassbare Ausmaß der von Meta für sein KI-Modell verwendeten illegalen Datenbank herausgebracht. Dort kann man auch prüfen, ob die eigenen Bücher in dem „LibGen“ genannten Piratenpaket sind. Dies ist eine unlizensierte und damit illegale Verwendung unserer urheberrechtlich geschützten Werke.
Hier kannst du nachschauen, ob deine Werke dabei sind:

https://www.theatlantic.com/technology/archive/2025/03/search-libgen-data-set/682094/

Falls deine Werke betroffen sind, wäre es gut, wenn du die Rechtsberatung in ver.di evtl. mit Screenshots der Ergebnisse der The-Atlantic-Suchmaschine anschreibst, um zu prüfen, welche Schritte hier möglich sind. Zuständig für uns ist: lbz.nrw@verdi.de

Herzliche Grüße
Jana Engels“

Zu der Problematik ist schon im vergangenen Jahr der VS mit anderen Urheberorganisationen tätig geworden. Siehe:
https://urheber.info/diskurs/gemeinsame-erklarung-von-kreativ-organisationen

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