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14. Mai 2025

VS-Vorstand im Bezirk Köln-Bonn-Leverkusen der ver.di

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Charta des VS

Mit Wirkung ab 17. Februar 2019 wird die Zustimmung zu den »Grundsätzen des VS« in Form der Charta zur Wahrung der demokratischen Rechte zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme jedes neu eintretenden
VS-Mitglieds.

  • Der VS begreift sich als berufspolitische Instanz und zählt sich seit seiner Gründung zur internationalen Friedensbewegung.
  • Die Mitglieder des VS vertreten die Freiheit des Wortes und der Kunst.
  • Mitglieder des VS setzen sich, auch über Ländergrenzen hinweg, für die gegenseitige Achtung der Menschen untereinander ein.
  • Die Mitglieder des VS sind der ver.di-Satzung verpflichtet, insbesondere dem § 5, der ein klares Bekenntnis zu den Grundsätzen des demokratischen, sozialen Rechtsstaates abgibt und zur Verwirklichung und Wahrung der Menschenrechte und zu einem friedlichen, solidarischen Zusammenleben aufruft.
  • Abgrenzung und Widerstand sind unausweichlich, wenn es um den Angriff auf unsere freiheitliche Gesellschaft und demokratische Grundordnung geht.
  • Die Mitglieder des VS verpflichten sich, jeglicher Unterdrückung der freien Meinungsäußerung, der Denunziation von Demokraten, der Verbreitung wahrheitswidriger Veröffentlichungen und vorsätzlicher Fälschungen wie auch der Entstellung von Tatsachen entgegenzutreten.
  • Die Mitglieder des VS distanzieren sich entschieden von Personen und politischen Programmen, die Hass, Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, Homophobie, Sexismus propagieren – auch dann, wenn Vertreter dieser Positionen in demokratische Parlamente gewählt wurden.
  • Die Mitglieder das VS identifizieren sich mit diesen Grundsätzen und vertreten sie auch in der Öffentlichkeit.

Diese Charta wurde auf der
5. Delegiertenkonferenz des VS am
16. Februar 2019 in Aschaffenburg beschlossen. In ihr wird das Selbstverständnis des Berufsverbands und seiner Mitglieder klar definiert. Alle neuen VS-Mitglieder akzeptieren mit ihrem Beitritt diese Charta.

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